Rechtsprechung
FG Hamburg, 12.11.1999 - II 187/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerrechtliche Einordnung von Wertzuwächsen; Weitergabe der Provision eines Versicherungsvertreter an seinen Kunden; Behandlung als zu versteuerndes Einkommen des Versicherungsnehmers; Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG)
Papierfundstellen
- DStRE 2000, 469
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.05.1998 - X R 94/96
Eigenprovision als sonstige Einkünfte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.05.1998 - X R 17/95
Eigenprovision als Betriebseinnahmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.11.1997 - X R 124/94
Entgelt für Duldung eines Spielsalons
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 23.04.1991 - 15 K 8048/88
Einordnung von Provisionszahlungen als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 08.06.1983 - 7 K 59/83
Begriff der Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) nach der …
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- FG Hamburg, 29.08.2002 - II 84/02
Zuschuss eines Versicherungsmaklers an Kunden als steuerpflichtige sonstige …
Demgegenüber erfasste der Beklagte den erhaltenen Betrag in dem ESt-Bescheid 1999 vom 29.10.2001 als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG und bezog sich auf eine Entscheidung des Senats vom 12.11.1999 (Az.: II 187/99).aa) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. November 1999 (II-187/99, DStRE 2000, 469, rkr.) angeschlossen hat, kommt es für die Einordnung von Wertzuwächsen nicht darauf an, ob mit Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger vereinnahmt, eine Zweckbestimmung im privaten Bereich verbunden ist.
- FG Hamburg, 17.05.2002 - II 99/02
"Zuschuss" des Versicherungsmaklers an einen Kunden als sonstige Leistung nach § …
Demgegenüber erfasste der Antragsgegner (Ag) den erhaltenen Betrag in dem ESt-Bescheid 1999 vom 29.10.2001 als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG und bezog sich auf eine Entscheidung des Senats vom 12.11.1999 (Az.: II 187/99).aa) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. November 1999 (II-187/99, DStRE 2000, 469, rkr.) angeschlossen hat, kommt es für die Einordnung von Wertzuwächsen nicht darauf an, ob mit Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger vereinnahmt, eine Zweckbestimmung im privaten Bereich verbunden ist.
- FG Hamburg, 14.11.2002 - V 289/01
Eigenprovision als Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG:
Zu den letzteren gehören aber die sonstigen Einkünfte des § 22 EStG (vgl. z.B. Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, AO , § 22 Tz.380; vgl. zum Ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. September 1999 IX R 88/95, BStBl II 1999, 776 ; vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BStBl II 1998, 619 ; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BStBl III 1964, 500, sowie die Entscheidungen des FG Hamburg vom 12. November 1999 II 187/99, DStRE 2000, 469 und vom 17. Mai 2002 II 99/02, noch nicht veröffentlicht).