Rechtsprechung
   FG Hamburg, 12.11.1999 - II 187/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12847
FG Hamburg, 12.11.1999 - II 187/99 (https://dejure.org/1999,12847)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.1999 - II 187/99 (https://dejure.org/1999,12847)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 1999 - II 187/99 (https://dejure.org/1999,12847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Einordnung von Wertzuwächsen; Weitergabe der Provision eines Versicherungsvertreter an seinen Kunden; Behandlung als zu versteuerndes Einkommen des Versicherungsnehmers; Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG)

Papierfundstellen

  • DStRE 2000, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 29.08.2002 - II 84/02

    Zuschuss eines Versicherungsmaklers an Kunden als steuerpflichtige sonstige

    Demgegenüber erfasste der Beklagte den erhaltenen Betrag in dem ESt-Bescheid 1999 vom 29.10.2001 als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG und bezog sich auf eine Entscheidung des Senats vom 12.11.1999 (Az.: II 187/99).

    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. November 1999 (II-187/99, DStRE 2000, 469, rkr.) angeschlossen hat, kommt es für die Einordnung von Wertzuwächsen nicht darauf an, ob mit Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger vereinnahmt, eine Zweckbestimmung im privaten Bereich verbunden ist.

  • FG Hamburg, 17.05.2002 - II 99/02

    "Zuschuss" des Versicherungsmaklers an einen Kunden als sonstige Leistung nach §

    Demgegenüber erfasste der Antragsgegner (Ag) den erhaltenen Betrag in dem ESt-Bescheid 1999 vom 29.10.2001 als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG und bezog sich auf eine Entscheidung des Senats vom 12.11.1999 (Az.: II 187/99).

    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. November 1999 (II-187/99, DStRE 2000, 469, rkr.) angeschlossen hat, kommt es für die Einordnung von Wertzuwächsen nicht darauf an, ob mit Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger vereinnahmt, eine Zweckbestimmung im privaten Bereich verbunden ist.

  • FG Hamburg, 14.11.2002 - V 289/01

    Eigenprovision als Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG:

    Zu den letzteren gehören aber die sonstigen Einkünfte des § 22 EStG (vgl. z.B. Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, AO , § 22 Tz.380; vgl. zum Ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. September 1999 IX R 88/95, BStBl II 1999, 776 ; vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BStBl II 1998, 619 ; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Juni 1964 GrS 1/64 S, BStBl III 1964, 500, sowie die Entscheidungen des FG Hamburg vom 12. November 1999 II 187/99, DStRE 2000, 469 und vom 17. Mai 2002 II 99/02, noch nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht